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Glossar: Begriffe rund um Autoverkauf und Export

Die wichtigsten Fachbegriffe beim Verkauf und Export eines Fahrzeugs, kurz erklärt von Rafhael Export in Magdeburg.

Autoschlüssel im Zündschloss

Ablösebescheinigung

Bestätigung der finanzierenden Bank, mit welchem Betrag ein Autokredit abgelöst ist. Wer ein finanziertes Auto verkauft, braucht sie, weil die Bank den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) meist als Sicherheit verwahrt.

Ausfuhrkennzeichen

Kennzeichen für Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland. Die Zulassung setzt eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung voraus und ist längstens auf ein Jahr befristet (§ 45 FZV). Siehe Ratgeber Ausfuhrkennzeichen.

Ausfuhranmeldung und Ausgangsvermerk

Wird ein Fahrzeug aus der EU in ein Drittland ausgeführt, ist beim Zoll eine Ausfuhranmeldung abzugeben. Der Ausgangsvermerk bestätigt, dass die Ware die EU verlassen hat.

Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Amtliche Abmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde. Danach fallen keine Kfz-Steuer und keine Versicherung mehr an. In Magdeburg kostet sie vor Ort 16,80 Euro, online 3,30 Euro (Stand Oktober 2026). Siehe Auto abmelden in Magdeburg.

Exportfahrzeug

Ein Fahrzeug, das zum dauerhaften Verbleib ins Ausland verkauft wird und dort weiter am Verkehr teilnimmt. Siehe Was ist ein Exportfahrzeug?

Hauptuntersuchung (HU)

Regelmäßige technische Prüfung eines Fahrzeugs nach § 29 StVZO, umgangssprachlich TÜV. Der Termin der nächsten HU steht auf der Prüfplakette am Kennzeichen und im Prüfbericht.

Veräußerungsmitteilung

Mitteilung an die Zulassungsbehörde, dass ein Fahrzeug verkauft wurde, mit Kennzeichen sowie Name und Anschrift des Käufers. Pflicht nach § 15 Abs. 5 FZV, außer der Käufer hat bereits umgemeldet. Siehe Ratgeber Veräußerungsmitteilung.

Verwertungsnachweis

Bescheinigung eines anerkannten Verwertungsbetriebs, dass ein Fahrzeug verschrottet wird. Mit ihm muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden (§ 17 FZV).

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Teil I ist der frühere Fahrzeugschein und gehört ins Auto. Teil II ist der frühere Fahrzeugbrief und weist den Halter aus. Beim Verkauf werden beide übergeben.

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Stand: 03.10.2026. Verantwortlich: Rafhael Export, Magdeburg.

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