Auto verkauft: Verkauf der Zulassungsstelle melden
Wer ein Fahrzeug verkauft, muss der Zulassungsbehörde den Halterwechsel unverzüglich mitteilen. Das schreibt § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor.

Auf einen Blick
Die Pflicht entfällt, wenn der Käufer das Fahrzeug bereits umgemeldet hat.
Diese Angaben gehören in die Mitteilung
- das Kennzeichen des Fahrzeugs
- Name und Anschrift des Käufers
- die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung an den Käufer übergeben wurde
Warum die Meldung wichtig ist
Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung in der Regel auf Sie weiter. Mit der Mitteilung und einem schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe können Sie belegen, ab wann Sie nicht mehr Halter sind. Teilen Sie den Verkauf auch Ihrer Versicherung mit.
Beim Verkauf an einen Händler
Klären Sie vor der Übergabe, wer das Fahrzeug abmeldet oder ummeldet. Bei Rafhael Export in Magdeburg besprechen wir das mit Ihnen, bevor Sie Fahrzeug und Papiere übergeben: Auto verkaufen.
Quellen
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Stand: 03.10.2026. Verantwortlich: Rafhael Export, Magdeburg.
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