Gebrauchtwagen-Autohändler in Magdeburg & UmgebungJederzeit anrufen +49 391 24290432
0391 24290432

Auto verkauft: Verkauf der Zulassungsstelle melden

Wer ein Fahrzeug verkauft, muss der Zulassungsbehörde den Halterwechsel unverzüglich mitteilen. Das schreibt § 15 Abs. 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor.

Finger tippt auf das Display im Auto

Auf einen Blick

Die Pflicht entfällt, wenn der Käufer das Fahrzeug bereits umgemeldet hat.

Diese Angaben gehören in die Mitteilung

  • das Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift des Käufers
  • die Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung an den Käufer übergeben wurde

Warum die Meldung wichtig ist

Solange das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist, laufen Kfz-Steuer und Versicherung in der Regel auf Sie weiter. Mit der Mitteilung und einem schriftlichen Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe können Sie belegen, ab wann Sie nicht mehr Halter sind. Teilen Sie den Verkauf auch Ihrer Versicherung mit.

Beim Verkauf an einen Händler

Klären Sie vor der Übergabe, wer das Fahrzeug abmeldet oder ummeldet. Bei Rafhael Export in Magdeburg besprechen wir das mit Ihnen, bevor Sie Fahrzeug und Papiere übergeben: Auto verkaufen.

Quellen

Weiterlesen

Stand: 03.10.2026. Verantwortlich: Rafhael Export, Magdeburg.

Faire Bewertungen
und schnelle Abwicklung

Handschlag beim Autokauf