Unterlagen für den Autoverkauf
Für den Verkauf eines Autos brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, einen Ausweis und alle Schlüssel. HU-Bericht, Serviceheft und Rechnungen machen die Bewertung leichter.

Auf einen Blick
Diese Checkliste gilt für den Verkauf an einen Händler wie Rafhael Export in Magdeburg ebenso wie für einen Privatverkauf.
Die Checkliste
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief): weist aus, wer Halter ist
- Personalausweis oder Reisepass der Person, die verkauft
- alle Fahrzeugschlüssel, auch Zweit- und Ersatzschlüssel
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Serviceheft und Rechnungen über Wartung und Reparaturen
- falls vorhanden: COC-Papier, Bedienungsanleitung, Reifen- und Felgenbelege
Sonderfall: finanziertes Auto
Ist das Auto noch finanziert, liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II meist als Sicherheit bei der Bank. Für den Verkauf brauchen Sie dann eine Ablösebescheinigung, aus der hervorgeht, mit welchem Betrag der Kredit abgelöst ist. Erst nach der Ablösung gibt die Bank den Brief heraus.
Nach dem Verkauf
Teilen Sie der Zulassungsbehörde den Verkauf mit, solange der Käufer das Fahrzeug noch nicht umgemeldet hat (§ 15 Abs. 5 FZV). Wie das geht, steht im Ratgeber Veräußerungsmitteilung.
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Häufige Fragen
Brauche ich den Fahrzeugbrief zum Verkauf?
Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird beim Verkauf an den Käufer übergeben.
Was mache ich, wenn das Auto noch finanziert ist?
Sie brauchen die Ablösebescheinigung Ihrer Bank. Der Kredit wird beim Verkauf abgelöst, danach gibt die Bank den Fahrzeugbrief heraus.
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Stand: 03.10.2026. Verantwortlich: Rafhael Export, Magdeburg.
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