Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen braucht, wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft ins Ausland fährt. Es gilt längstens ein Jahr und setzt eine Haftpflicht-Versicherungsbestätigung voraus (§ 45 FZV).

Auf einen Blick
Wer sein Auto an einen Exporthändler wie Rafhael Export verkauft, braucht in der Regel kein eigenes Ausfuhrkennzeichen, weil der Händler die Ausfuhr übernimmt.
Was für das Ausfuhrkennzeichen gilt
- Zulassung nur mit einer Versicherungsbestätigung über eine Haftpflichtversicherung
- Befristung auf die Dauer dieser Versicherung, längstens ein Jahr
- Die nächste Hauptuntersuchung muss nach dem Ablaufdatum liegen, sonst ist sie vorher durchzuführen
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist auf die Ausfuhr beschränkt und trägt das Ablaufdatum
Grundlage ist § 45 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Wann Sie keins brauchen
Wird das Fahrzeug zum Beispiel auf einem Transporter ins Ausland gebracht, fährt es nicht mit eigener Kraft. Und wenn Sie an einen Exporthändler verkaufen, kümmert sich dieser um die Ausfuhr. Rafhael Export in Magdeburg übernimmt Transport, Zollformalitäten und Dokumentation: Autoexport Magdeburg.
Quellen
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Stand: 03.10.2026. Verantwortlich: Rafhael Export, Magdeburg.
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